THEMA DER LEISTUNG
Ausstellung von Energieausweisen
nach § 79 GEG
Energieausweise für Wohngebäude:
Der Energieausweis enthält die Energiekennwerte eines Gebäudes, die es möglich machen, das Gebäude hinsichtlich seiner "Energieeffizienz" zu beurteilen. Ebenso zeigt er Empfehlungen zu sinnvollen energetischen Ertüchtigungen auf. In der Regel ist der Ausweis 10 Jahre gültig. Seit 01.01.2009 ist für alle Wohngebäude, bei Neuvermietung, Verkauf oder Verpachtung der Energieausweis Pflicht (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis). Seit dem 01.05.2014 hat der Verkäufer bzw. Vermieter den Ausweis seinem Kauf bzw. Mietinteressenten rechtzeitig vor Vertragsabschluss vorzulegen. Dies sollte spätestens bei der Besichtigung des Objektes stattfinden.
Wir erstellen ebenfalls für Inhaber von Nichtwohngebäuden beim Verkauf, Vermietung und Verpachtung Energieausweise für NWG. Der Aufwand muss gesondert und nur im Rahmen eines Ortstermins geschätzt werden.
Ausstellung von Energiebedarfsausweisen:
Alle Energieausweise werden zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweise unterschieden. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Bewohner, innerhalb der letzten drei Jahre an. Das heisst, je nach Nutzung und Verbrauch wird angegeben wieviel Energie verbraucht wurde. Da jedoch alle Nutzer unterschiedlich mit Energieträgern umgehen wird meistens der "Bedarf" errechnet, da dieser auch nach Gebäudezustand ermittelt wird.
Ob die Gebäudenutzer bewusst oder mit Energie verschwenderisch umgehen kann das Ergebnis zeigen. Beim Bedarfsausweis hingegen, wird die Gebäudehülle, der Heiz- und Warmwassertechnik und andere Einflussfaktoren ermittelt und mit einem sogenannten Referenzgebäude nach GEG verglichen. Dies ist beim Verbrauchsausweis nicht möglich. Unser Büro stellt daher überwiegend Bedarfsausweise aus. Dies zeigt sich dann tatsächlich auch in der Berechnung.
Sprechen Sie uns an, welche Art von Ausweis für Sie effektiver ist.
Bei Gebäuden, welche die Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 einhalten kann ebenfalls ein Verbrauchsausweis erstellt werden. Bei Wohnungsanzeigen müssen nach Einführung der GEG 2021 die wichtigsten Kennwerte aus dem Energieausweis mit angegeben werden. Anzugeben ist der Energieverbrauch bzw. Bedarf, der Energieträger (z.B. Öl oder Gas) und wenn bereits vorhanden die Effizienzklasse des Gebäudes. Ältere Ausweise hatten noch keine Angabe der Effizienzklasse.
Kosten für die Erstellung eines Energie Bedarfsausweis nach §79 GEG
Anbei der Aufwand netto für die Erstellung von Energieausweisen. Die Datenerhebung findet über den Ersteller statt, die Unterlagen erfolgen in Gänze über den Eigentümer. Ortstermine sind nur bei Bedarf notwendig. Die pauschalen Angebote beziehen sich auf Gebäude mit einfachen Grundformen:
Einfamilienhaus (freistehend) | 340,00 € |
Für die Ausstellung eines gültigen Ausweises berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von pschl. 50,00 € netto. Alle Preise sind Pauschal "netto" Preise ohne die gültige Mehrwertsteuer.
Wir sind kein Büro, welches auf Knopfdruck für unter 100 € einen Bedarfsausweis erstellt und ausdruckt. Wir haben eine professionelle Software, welche wir für die Bewertung von Gebäuden verwenden. Der Energieausweis ist nur ein Ausdruck davon. In jedem Fall wird der Bestand aufgenommen und muss eingegeben werden. Früher hat man dies gerne unter Berücksichtigung der m3 Rauminhalt Angaben durchgeführt, dies ist heute auch noch möglich, wenn alle Bauteile und Berechnungen dafür vorhanden sind. Bei Gebäuden mit vielen, einzelnen Außenflächen, die einen erhöhten Arbeitsaufwand bedeuten, erstellen wir gerne ein auf Ihr Gebäude bezogenes Angebot. Voraussetzungen für die Pauschale ist die Übermittlung der für die Berechnung folgender benötigter Daten und Unterlagen an uns.
In den meisten Fällen umfasst die Erstellung einen Ortstermin zur Erfassung verschiedener Berechnungsgrundlagen mit ein. Ortstermine sind generell von der Datenaufnahme, Erfassung von Bei Ortsterminen über 30 Minuten Fahrtzeit (ca.25 km Radius um Minden) rechnen wir die zusätzliche Fahrtzeit nach Zeitstundenhonorar ab.
Für die Erstellung von Energieausweisen benötigen wir immer folgende Unterlagen:
a) Angaben der letzten Baugenehmigung, Baujahr
b) Vermaßte Planunterlagen (Grundrisse, Schnitte und Ansichten)
c) Berechnungen (Brutto-Rauminhalt), Wohnflächenberechnung
d) Baubeschreibung mit Angaben über die verbauten Bauteile ggf. bei Sanierungen Angaben über die Ertüchtigungen
e) Angaben über die Heiztechnik und Warmwassertechnik
f) Technische Produktbeschreibungen aller eingebauten Bauteile (z.B. Wärmedämmung, Techn. Geräte).
Hinweis: Die Berechnung kann Wahlweise nach der DIN 4108 / 4701 oder nach der DIN V 18599 durchgeführt werden.