THEMA DER LEISTUNG
Infos: Allgemeine Energieberatung
Energetische Beratungen z.B. in Form von individuellen Sanierungsfahrplänen (kurz iSFP) für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und denkmalgeschützte Gebäude.
Was ist ein Sanierungsfahrplan?
Ein iSFP ist eine Bestandsaufnahme und wird, aktuell seit dem 28.07.2022 nur noch für BAFA Einzelmaßnahmen mit 5% zusätzlich gefördert. z.B. Kostenvergleich "Fenster bei 10.000 € Gesamtsumme beträgt die Förderung nicht 2.000 €, sondern 2.500 €". Individuelle Sanierungsfahrpläne werden "Schritt-für-Schritt" aufgestellt oder "in einem Zuge".
Außerdem enthalten Sanierungsfahrpläne im Teil 2 eine ausführliche Kostenbeschreibung nach DIN 276, welches für die Banken, Sparkassen und KfW-Bewertungskreditanstalten wichtig wird.
Wann ist ein individueller Sanierungsfahrplan sinnvoll?
hinter einem individuellen Sanierungsfahrplan steckt eine ganz normale Energieberatung. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist vor allem eine Darstellungshilfe und eine Variantenunterscheidung um rechnerisch und effektiv auf leichte Weise dem Interessenten kundzutun, mit welchen Maßnahmen das Gebäude effektiv saniert werden kann und mit welchen Förderhöhen. Nach dem Umbau und Entfall von KfW-Förderprogrammen lohnt es sich nur noch für einzelne Maßnahmen einen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Jedoch erhält man nochmals für "bauliche Maßnahmen" oder für die Heizungsoptimierung 5% Zuschuss oben drauf. Der iSFP Zuschuss von 5% entfällt aktuell ab dem 28.07.2022 für alle KfW-Programme und ab dem 17.08.2022 auch für die BAFA-Heizung als Einzelmaßnahme. Siehe Grafik
Was kostet eine Energieberatung / ein individueller Sanierungsfahrplan?
NEU: Die Energieberatung wird bis zu 40% durch die BAFA gefördert. Die suggerierten 40%, vormals 80% reichen bereits seit der Einführung der DIN 18599 nicht mehr für die bilanzierung aus. Hier ein Beispiel aus einer Berechnung:
Beispielrechnung:
Vorort Termin inkl. Anfahrt bei 200 EUR
Bestandsaufnahme und Eingabe je nach Größe des Gebäudes bei 3-8 Stunden bei 500 - 800 EUR
(Wand, Dach, Keller, Fenster als Bauteile und nicht nach m3 Eingabe!)
Gebäude ohne Pläne mit Grafik-Bemessungsprogramm.
Richtlinienänderung
Seit dem 1. Juli 2023 gilt für die Bundesförderung von Energieberatungen für Wohngebäude die Richtlinie vom 31. Mai 2023. Anträge auf Zuschussförderung können ab dem 1. Juli 2023 nur noch unter den Voraussetzungen der neuen Richtlinie gestellt werden. Neu: Mal wieder hat die BAFA die Zuschusshöhen angepasst. bis zum 07.08.2024 wurden noch maximale 80% bzw. 1.300 / 1.700,00 € + 500 € für Wohngebäude gefördert. Die BAFA hat diesen 80%-Zuschuss nun halbiert. Auf den Websites der BAFA ist jedoch nur noch ein maximaler Förderbetrag von 650, 850 und für zusätzliche WEG Förderung von 250,00 € ersichtlich. Dies beträgt eine Reduzierung der 80%-tigen Förderung um 50%, also 40%. Durch die Reduzierung wird der Eigenanteil größer.
Rechenbeispiele siehe unten!
Verwendungsnachweise für Anträge, die ab dem 1. Juli 2023 gestellt wurden, können ausschließlich über das auf der Internetseite der BAFA bereitgestellte Formular eingereicht werden (voraussichtlich ab Ende September). hierzu klicken SIe auf den "Link"
Für Anträge, die ab dem 1. Juli 2023 gestellt werden, bitten wir Folgendes zu beachten:
Die Rechnung ist über das volle Beratungshonorar auszustellen.
Der Beratungsempfänger zahlt das volle Honorar in Vorleistung und erhält den Zuschuss durch die BAFA auf ein angegebenes Konto ausgezahlt
Bei manchen Gebäuden ist ein detaillierteres Berechnungs- und Bilanzierungsverfahren notwendig, spätestens das energetische Konzept bei den Energie-Effizienz-Pflichtleistungen wird dem Standard der DIN V 18599 für WGB und NWG durchgeführt.
Preise individueller Sanierungsfahrplan bzw. die
Vor- Ort Energieberatung:
Für die Bewertung nach der DIN V18599 erheben wir einen pschl. Aufwand von 500,00 €
Neue Preise ab 01.01.2024 gültig. Unsere Preise ändern sich nicht! Sie bleiben bestehen. Der Unterschied ist nur, dass die Förderung erst nach Durchführung des iSFP an Sie ausbezahlt werden (siehe oben). Wie folgt unsere Preisliste für Sie aktualisiert. Bearbeitungszeit für einen individuellen Sanierungsfahrplan beträgt zw. 4 - 8 Wochen, je nach Vorhandensein von Unterlagen. Die Vorstellung (Ortstermin/WEG-Termin vor einer Wohneigentümer Versammlung) wird nochmals
mit bis zu 500,00 EURO gefördert.
Ein- bis Zweifamilienwohnhäuser:
Grundpreis | Aufschlag DIN V 18599 | Förderhöhe (BAFA) |
425,00 EURO (neu) | 500,00 EUR | 1.300,00 EUR |
Gesamtpreis | 2.225,00 EURO |
Ab drei Wohneinheiten:
Grundpreis | Aufschlag DIN V 18599 | Förderhöhe (BAFA) |
525,00 EURO (neu) | 500,00 EUR | 1.700,00 EUR |
Gesamtpreis | 2.725,00 EUR |
Ab fünf Wohneinheiten:
Grundpreis | Aufschlag DIN V 18599 | Förderhöhe (BAFA) |
800,00 EURO (neu) | 500,00 EURO | 1.700 EURO |
Gesamtpreis | 3.000,00 EURO |
Ab 10 Wohneinheiten:
Grundpreis | Aufschlag DIN V 18599 | Förderhöhe |
1.500,00 EURO (neu) | 500,00 EURO | 1.700,00 EURO |
Gesamtpreis | 3.700,00 EURO |
Ab 25 Wohneinheiten:
Grundpreis | Aufschlag DIN V 18599 | Förderhöhe |
2.500,00 EURO (neu) | 500,00 EURO | 1.700,00 EURO |
Gesamtpreis: | 4.700,00 EURO |
Angebot erfolgt je nach Größe. Die Berechnung und Bilanzierung wird nach DIN V 18599 durchgeführt.
Ab 2023 wird diese Berechnungsgrundlage Pflicht.
Bei Nichtwohngebäuden ist bereits die DIN V 18599 Berechnungsgrundlage.
Individueller Preisgestaltungen:
Bei besonders schwierigige Datenaufnahme z.B. Villen, denkmalgeschützte Gebäude oder Nichtwohngebäude nur nach Sichtung und Vereinbarung möglich. Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude nach dem Verfahren durch DIN V 18599. Hinweis: beim iSFP wird der Energieausweis ebenfalls direkt ausgegeben und kann dem Eigentümer für eigene Zwecke gegen eine Gebühr überreicht werden.
Kostenaufnahme bei der Energieberatung:
Die Kostenerfassung Ihrer zu sanierenden Bauteile erfolgt nach aktuellen Indexwerten nach dem Bundesamt für Statistik für das Bauhandwerk. Wenn eine detaillierte Kostenschätzung / Berechnung nach DIN 276 für die Bank aufgestellt werden soll, stellt dies eine Planungsleistung dar. Diese kann individuell vereinbart werden. Die Kostenerfassung ist in allen Föllen bereits sehr nah an der Kostenschätzung nach DIN 276 angelehnt sodass diese für das erste Vorgespräch mit dem Finanzgeber verwendet werden kann.
EEE-Pflichtleistungen sind in der BEG beschrieben und werden in Kombination mit der Objektplanung oder einzeln je nach Maßnahmenpaket / Gesamtdurchführung durchgeführt. EEE-Pflichtleistungen sind in der beigefügten Datei einsehbar. Alle Leistungen (u.a. auch die Objektplanungen) sind mit 50% förderbar. (Download BEM Fachplanung)
energetische Fachplanung:
Die energetische Fachplanung ist im GEG BEG definiert. Sie beinhaltet diverse Fachplanungen, Unterstützung Dritter, Prüfung, Antragsstellung und Baubegleitung Ihres Vorhabens und wird ebenfalls gefördert mit bis zu 50%, bis max. 5.000,00 € (Wohngebäude bis 2 WE), ab 3 WE 2.000 € / Wohneinheit. Man spricht auch von EEE-Pflichtleistungen. Auch mit dem Planungshonorar ist diese kombinierbar. Ebenfalls vorab bereits auch für Umfeldmaßnahmen, wie z.B. Untersuchungen am Gebäude beantragbar.
Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude nach dem Verfahren durch DIN V 18599. Hinweis: beim iSFP wird der Energieausweis ebenfalls direkt ausgegeben und kann dem Eigentümer für eigene Zwecke gegen eine Gebühr überreicht werden.
BHKW-Konzepte:
wir bieten eine KWK-Berechnung für Nichtwohngebäude und Wohngebäude an, welche mit einer Brennstoffzellenheizung oder einem Blockheizkraftwerk ausgestattet werden. Die Berechnungen dienen als Grundlage für Sanitär/Heizungsfirmen für die Angebotskalkulation und für die Abnahme nach Durchführung.
PV-Anlagen Planung führen wir nicht mehr durch.
hier arbeiten wir mit unserem Kollegen
Sebastian Brockmann (https://encobro.de) zusammen
Wärmebrücken-Nachweise: (mit Psi-Wert Berechnung)
gem. DIN 4108 Bbl. 2 - Kategorie A & B / B kann ein Nachweisverfahren ein besseres Bilanzierungsergebnis und somit nochmals einen detaillierten Nachweis erbringen. Auf der Grundlage der Planung erstellen wir Ihnen thermische Berechnungen und Nachweise.
Wir führen Thermografieaufnahmen Ihres Gebäudes durch, prüfen vorhandene Leitungswege und aktuallisieren im Zuge der Energieberatung Ihre Planunterlagen für als Grundlage für die Beratung.